Buchempfehlung zur Relativitätstheorie
Wer sich näher mit Einsteins Relativitätstheorie beschäftigen möchte, dem sei das Buch E=mc2 von Thomas Bührke empfohlen.
Bührke gibt zu Beginn einen kurzen Einblick in Einsteins Leben, wie er zu seinen großen Entdeckungen kam und warum die Relativitätstheorie als Notwendigkeit aus der Unvereinbarkeit der Newtonschen Mechanik und den Maxwellschen Erkenntnissen hervorging. Dabei wird bereits deutlich, dass die Relativitätstheorie keineswegs ein mentales Konstrukt oder eine Sache fern unserer Wirklichkeit ist, sondern dass sie selbst in unserer Erfahrungswelt eine Rolle spielt.
In einem längeren Kapitel wird die Spezielle und Allgemeine Relativitätstheorie anhand zahlreicher Gedankenexperimente und Beispiele erläutert, was ungemein zum Verständnis beiträgt. Auch hier hangelt sich Bührke an der Geschichte entlang, so dass das Lesen zum Erlebnis wird. Es ist richtig spannend, welche Überlegungen Einstein vorwärts treiben. Die Beispiele sind dabei passend gewählt und stammen häufig aus der Astrophysik (man merkt, dass Bührke hier zu Hause ist). Obwohl das Buch fast ohne Bilder oder Grafiken auskommt sind die (Gedanken-)Experimente doch so plastisch beschrieben, dass man sie sich jederzeit vorstellen kann. Dennoch sollte man nicht völlig unbedarft daran gehen. Etwas physikalische Grundbildung sollte man mitbringen, um die Experimente nachvollziehen zu können.
Das letzte, kürzere Kapitel befasst sich dann mit den praktischen Anwendungen “im Alltag” und deckt Bereiche der Kern- und Fusionsenergie und sogar des Global Positioning Systems (GPS) ab.
Alles in allem ein durchweg gelungenes Buch, das zeigt, dass sogar komplizierte Physik spannend sein kann.
Artikel über “Wertschätzung”
cspannagel hat einen sehr interessanten Artikel über die Wertschätzung der Gedanken und Ideen anderer geschrieben, der mich stark zum Nachdenken angeregt hat:
“… Ich habe schon oft gehört, dass Menschen sich nicht trauen, Beiträge zu verfassen, weil sie denken, sie wären unerheblich, sie könnten sie nicht intelligent genug formulieren, oder sie hätten zu wenig Hintergrundwissen und würden deshalb vermuten, dass sie etwas Dummes sagen würden. Hierzu ein ganz deutliches Statement: Es ist genau das Gegenteil der Fall. …”
Der Beitrag ist wundervoll formuliert und hier eine Zusammenfassung zu geben würde den Eindruck, den er hinterlässt, zerstören. Lest ihn euch daher besser selbst einmal durch und lasst euch inspirieren.
cspannagel untermauert damit sein Konzept des Öffentlichen Wissenschaftlers (was ich hiermit auch ganz klar unterstützen möchte) und hat damit auch einen wissenschaftlichen Hintergrund.
Die Wertschätzung der Meinung anderer sollte für jeden geltend sein und ich möchte hier an die (künftigen) Lehrer appelieren. Das oben angeführte Zitat lässt sich nämlich nahezu 1:1 auf den Schulalltag übertragen.
Viele Schüler beteiligen sich nur selten bis gar nicht am Unterricht, weil sie fürchten, sich mit einer falschen Antwort Unwissenheit eingestehen zu müssen, sich öffentlich als “blöd” zu outen und sich der Kritik des Lehrers und dem Spott der Mitschüler stellen zu müssen. Dabei sehe ich es wie cspannagel: Beiträge, die mit “Ich bin mir nicht sicher, aber …” beginnen, bergen großes Potential. Schüleräußerungen, die das Lehrbuch nahezu auswendig wiedergeben, bereichern den Unterricht nicht. Es sind doch eher die “Halbwahrheiten” oder Mißverständnisse, die den Unterricht lebendig machen. Die Fragen und Antworten der Schüler können dem Lehrer Denkanstoß geben, sie helfen ihm dabei, Schülervorstellungen zu erkennen und dahingehend den Unterricht zu gestalten. Die Schüler wirken damit nicht nur aktiv im Unterricht mit, sondern sind indirekt am Planungsvorgang außerhalb beteiligt. Unterricht kann am Vorwissen und an den Stärken und Schwächen der Schüler ausgerichtet werden und bekommt damit einen individuelleren Anstrich, mit dem sich die Schüler identifizieren können.
Das Studium an den Pädagogischen Hochschulen und den Universitäten vermittelt den Studenten ein rießiges Wissensrepertoire. Durch den Erwerb von Fertigkeiten, die für wissenschaftliches Arbeiten notwendig sind, wächst der Anspruch von Außen und damit der Anspruch, den man an sich selbst stellt. Überträgt man dieses hohe Erwartungsmaß später an die Schüler, sind diese schnell überfordert, ihr Selbstwertgefühl wird angegriffen.
Es muss daher die Aufgabe des Lehrers sein, die Beiträge seiner Schüler wertzuschätzen und sie als Gedankengut eines Individuums anzuerkennen. Er darf den Schüler mit seinem aktuellen Wissen und Können nicht von oben herab betrachten. Jeder Mensch befindet sich in einem stetigen Lernprozess und keinem wird es dabei je möglich sein, alles zu wissen. Als Lehrer sollte man sich daher daran erinnern, dass man früher in der selben Situation war und es auch heute noch ist, wenngleich auch auf einem vermeintlich höheren Niveau.
“… Nur weil jemand einen Doktortitel hat, bedeutet das nicht, dass er klügere Sachen als andere von sich gibt. Es bedeutet nur, dass er sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit einem Thema intensiv auseinandergesetzt hat. Mehr nicht. …”
Weiterhin muss ein Lehrer darauf achten, dass diese Wertschätzung auch innerhalb der Klasse praktiziert wird, nicht nur als weitere Regel im Umgang mit anderen auf einem Plakat im Klassenzimmer, sondern als etwas, das jeder als Teil seiner individuellen Identität für sich gewonnen und in seine Werte- und Moralvorstellungen aufgenommen hat. Ich weiß, dass es einfach ist, das hier zu schreiben und dass es auf einem ganz anderen Blatt steht, das auch in einer Klasse zu realisieren. Aber den Schülern muss bewusst gemacht werden, dass niemand aufgrund seiner Antworten im Unterricht, seiner Ideen oder seines vielleicht lückenhaft erscheindenen Wissens denunziert werden darf. Ich halte das für eine ausgesprochen wichtige soziale Kompetenz, deren Vermittlung im Unterricht jede Anstrengung wert ist.
Podknast.de
Web 2.0 bietet neben dem Aufbauen und Pflegen sozialer Beziehungen tiefer greifende Einsatzmöglichkeiten. Wie, zeigt podknast.de. Jugendliche Kriminelle der Jugendarrestanstalt Düsseldorf erzählen in einem Podcast über ihre Erfahrungen und ihre Gedanken.
Die Idee ist genial, entfalltet sie doch ihre Wirkung nach zwei Seiten:
Zum einen beschäftigen sich die inhaftierten Jugendlichen eingehend mit ihrem Handeln vor und während ihrer Zeit im Arrest. Dadurch, dass sie ihre Gedanken in Worte fassen müssen, denken sie intensiver darüber nach, was und warum sie ihre Straftaten begangen haben. Der Podcast stellt somit ein Mittel zur Resozialisierung dar.
Auf der anderen Seite erzielt er eine präventive Wirkung nach außen hin. Durch die Schilderungen des “Knastlebens” können andere Jugendliche davor gewarnt oder sogar abgeschreckt werden, ebenfalls auf die schiefe Bahn zu geraten. Die Wirkung ist dahingehend intensiver, da es sich um reale Erfahrungen von Gleichaltrigen handelt, denen man als Jugendlicher eher mehr Aufmerksamkeit und Glauben schenkt, als Eltern oder Lehrern, denen man den moralischen Zeigefinger in dem Alter nicht so wirklich abkauft.
Ein wirklich gelungener Ansatz, der die positiven Aspekte des Internets hervorhebt.
Broschüre zu Urheberrechtsfragen im Internet
“Aufklärung statt Abmahnung” ist das Ziel von klicksafe.de und irights.info, die eine Broschüre mit dem Titel “Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt” herausgegeben haben und diese frei zum Download anbieten.
Die Broschüre gibt dabei einen groben Überblick über geltendes Urheberrecht und beleuchtet Urheberrechtsverletzungen an konkreten Beispielen wie dem Einstellen von Videos bei youtube, Bildern bei flickr oder dem Einbinden urheberrechtsgeschützter Inhalte auf MySpace. Dabei wird sowohl die Seite des “Betroffenen” als auch des “Abgemahnten” beleuchtet. Sogar Creative Commons ist ein Punkt gewidmet (mein Artikel zum Thema).
Der Text ist dabei sehr einfach und verständlich gehalten, ohne dabei konkret auf Paragraphen einzugehen. Das Layout ist dabei ansprechend gestaltet und die dargestellten Web2.0-Dienste auf dem Stand der Zeit, so dass einem Einsatz in der Schule eigentlich nichts im Weg steht. Ohnehin fordert der Bildungsplan von 2004, dass Schüler “beim Umgang mit den Informations- und Produktionsmöglichkeiten die Konsequenzen des Datenschutzes, Jugendschutzes und Urheberrechts
beachten” lernen (S.194). Das Informationsheft bietet dabei auch dem Lehrer eine gute Grundlage für eine Stunde und mit ein wenig Recherche lässt sich damit sicherlich eine informative wie interessante Unterrichtseinheit gestalten.
Links zum Thema:
Inhalte veröffentlichen mit Creative Commons
Man stelle sich folgende Situation vor:
Jemand hat ein tolles Bild erstellt, vielleicht sogar einen Comic gezeichnet oder mit Freunden oder der Schulklasse ein Hörspiel aufgenommen. Jetzt möchte man diesen Inhalt im Internet verbreiten, damit möglichst viele ihre Freude daran haben oder es womöglich als Ausgangspunkt für andere kreative Schöpfungen hernehmen können.
Nach geltendem deutschen Recht (übrigens auch nach dem anderer Länder, z.B. den USA) wird aber automatisch jedes Werk urheberrechtlich geschützt. Als Schöpfer und damit Rechteinhaber hält man so alle Rechte in der Hand und wird von staatlicher Seite unterstützt, diese auch durchzusetzen. Somit sind Werke oder selbst erstellte Inhalte direkt gesetzlich geschützt, ohne dass man gesondert einen Anwalt bemühen müsste.
An sich eine tolle Sache, nur zeigt sich die Kehrseite dieser gesetzlichen Regelung erst dann, wenn man sein produziertes Stück, sein gemaltes Bild oder andere Inhalte der Allgemeinheit zur freien Verfügung stellen möchte. Sein Werk “public domain” zu machen – also auf sein Recht als Urheber gänzlich zu verzichten,das Werk der Allgemeinheit quasi zu schenken und zu sagen “macht damit, was ihr wollt” – ist in Deutschland nämlich nicht erlaubt.
Diesem Problem nimmt sich Creative Commons an. Es stellt eine Reihe vorgefertigter Lizenzverträge zur Verfügung, bei denen zwar nicht auf alle aber auf einige Rechte verzichtet werden kann. Beispiele folgen, doch erstmal zur näheren Erklärung.
Was bringt das im Detail?
Creative Commons haben es sich als Non-Profi-Organisation zum Ziel gesetzt, bei der Verbreitung digitaler Medien den Rechteinhaber zu unterstützen. Sie bietet hierfür vorgefertigte Lizenzverträge kostenlos an, unter denen selbst gefertigte Inhalte veröffentlicht werden können. Diese richten sich hauptsächlich an Bild- und Tonmedien, also Texte, Bilder, Musik oder Videos. Für Software und ähnliches gibt es zwar Möglichkeiten, die Organisation selbst ermutigt aber zu den geltenden Lizenzen der Open-Source-Community.
Die Lizenzen von Creative Commons bieten eine Menge Vorteile:
- Sie sind nahezu Modular aufgebaut. Es gibt 4 Kernelemente, aus denen sich 6 Kombinationen erstellen lassen. Jedes dieser Elemente verweist auf ein eingeschränktes Recht.
- In jeder der Kombinationen ist die Auflage enthalten, dass der Name des Urhebers genannt werden muss. Dies ist auch die einfachste Lizenz, unter der z.B. Creative Commons selbst ihre Website veröffentlicht haben.
- Weiterhin erhält man die Möglichkeit, sein Produkt so einzuschränken, dass es nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden darf. Um ein Beispiel aus dem FAQ zu bedienen: Wenn man ein Bild ins Internet gestellt hat, darf dies jeder verwenden so lange damit kein Geld verdient wird. Nun aber kann es sein, dass einem Zeitungsverlag das Bild so gut gefällt, dass er es als Titelbild für sein Magazin haben möchte. Im Grunde darf es es nicht verwenden, kann aber direkt beim Rechteinhaber nachfragen, ob sie es doch einsetzen dürfen. Dieser kann dann sozusagen eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
- Auch möglich ist festzulegen, ob das Produkt in seinem Urzustand erhalten bleiben soll, oder ob man eine Bearbeitung gestattet.
- Und die letzte Möglichkeit ist, zu bestimmen, dass eine Weitergabe des Inhaltes unter den selben Bedingungen erfolgen muss. Hat man also ein CC-lizenziertes Bild für eine Collage oder eine CC-Musik für ein Hörspiel verwendet, so müsste auch dieses Endwerk wieder unter den selben Bedingungen veröffentlicht werden.
Das Lizenzsystem bietet damit:
- Wahrung der Rechte des Urhebers bei gleichzeitiger Öffnung des Inhalts für die Allgemeinheit
- Ein leicht verwendbares und durchschaubares Lizenzsystem ohne juristische Fachausbildung
- Das Einfügen von Metadaten im Internet, so dass diese Inhalte unter der CC-Lizenz leicht gefunden werden können.
Ein Beispiel:
Der Bilderdienst flickr.com die Möglichkeit, Bilder unter der CC-Lizenz zu speichern. Meine Bilder (die man übrigens auch im rechten Rand betrachten kann) haben etwa standarmäßig die Lizenzbausteine “Namensnennung – Nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen”.
(nähere Informationen zu dieser Lizenz)
Wie kann das aussehen?
Ich habe bei flickr.com ein Bild eines Vakuumröhrenkollektors unter o.g. Lizenz eingestellt.
Jetzt kann es sein, dass ein Dozent, der das Thema behandelt, das Bild für einen öffentlichen Vortrag oder für ein Skript haben möchte. Kein Problem, er kann es ohne mich fragen zu müssen, einfach verwenden, muss aber meinen Namen dazu schreiben.
Jemand anderes möchte es für seine Homepage haben, auch kein Problem, er muss nur meinen Namen dazu setzen.
Ein anderer bastelt es in eine Collage oder verwendet es für ein eigenes Bild und verfremdet es etwas, beispielsweise legt er einen sanften Übergang um den Rand und benutzt einen Farbfilter, um es an die anderen Bilder anzupassen. Auch kein Thema, er muss nur sein neues Bild auch unter den selben Bedingungen lizenzieren.
Und es könnte sein, dass ein wissenschaftliches Magazin, oder ein Wissenschaftler selbst für seinen Aufsatz in einer Zeitung das Bild haben möchte. Da ist es dann schon nicht mehr so einfach, denn sobald mit dem Aufsatz oder der Zeitung Geld verdient wird, darf er das Bild nicht nutzen. Zumindest nicht ohne meine Zustimmung.
Und all das konnte ich erreichen, ohne einen telefonbuchdicken Lizenzvertrag ausarbeiten zu müssen.
Man sieht, welches mächtige Werkzeug die CC-Lizenzen sind und wie sie den juristischen Laien bei der Veröffentlichung seiner Inhalte unterstützen können.
Haltet also künfitg bei der Suche im Netz Ausschau nach unter CC veröffentlichten Inhalten.
Weitere Informationen:
- Artikel zu “Was ist Creative Commons”
- Deutsches FAQ
- Suche nach CC-lizensierten Inhalten
- Linksammlung mit Seiten, die ihre Inhalte CC-lizensieren oder sogar public-domain machen.
Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung in München
br-online berichtete heute im Zuge des “Dreikönigstreffens” auch über die Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Eigentlich ging es bei dem Treffen ja um den Umgang mit Jugendstraftätern, jedoch nutzen die Demonstranten, die Gunst der Stunde, um Herrn Schäubles Rede mit Sprechchören und Protestrufen zu unterbrechen. Ob solch ein Verhalten für das Ziel förderlich ist, sei einmal dahingestellt.
Viel mehr hat mir ein Absatz in der Mitte des Artikels gemacht, in dem von einer “flächendeckenden Videoüberwachung” die Rede war. Natürlich zum Schutz der Bürger.
Wie schön, dass unsere Gesellschaft nach dem Jahreswechsel nicht weiter in die Zukunft vor Augen hat, sondern immer weiter der Vergangenheit entgegen strebt: ins Jahr 1984!
Vorratsdatenspeichernung – bislang kein Ergebnis
Nachdem Medien wochenlang ununterbrochen über böse Killerspiele berichten können ist es schon wieder bedenklich still um das Thema “Vorratsdatenspeicherung” geworden. Wirklich neues gibt es leider im Moment auch nicht, derzeit liegt immer noch lediglich die Verfassungsbeschwerde vor, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am 31.12.07 eingereicht hat.
Um die Wartezeit auf das Ergebnis aus Karlsruhe zu versüßen gibt es hier Plakate zu diesem und anderen bedenklichen Themen.
Hier auch nochmal die Seite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung mit zugehörigem RSS-Feed, der euch auf dem Laufenden hält.
“Plötzlich und unerwartet von uns gegangen: Die Privatsphäre”
Wie ja bekannt wurde hat nun auch unser Bundespräsident der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt.
Ich habe mir lange überlegt, was ich dazu schreiben soll, als ich heute zufällig hier über diese “Traueranzeige” gestolpert bin.

Ich denke, das sagt alles aus!
Neues zur Impressumspflicht
Neuigkeiten zur Impressumspflicht liefert der Heise-Artikel hier.
